Auszug aus dem Tätigkeitsgebiet.

Eherecht

Spätestens mit dem Auszug eines Ehegatten müssen bei einer Trennung die Verhältnisse neu geregelt werden. Wer erhält die Wohnung? Wie viel Unterhaltsbeiträge / Alimente müssen bezahlt werden? Wer soll mit den Kindern leben dürfen? In dieser emotional aufgeladenen Situation ist es wichtig, rechtlichen Beistand zu haben, um nötigenfalls gerichtlich die offenen Fragen der Trennung regeln zu lassen (Eheschutzverfahren).

Nach einer Trennungsphase folgt meist die definitive Ehescheidung. Diese kann gemeinsam gewünscht sein oder muss einseitig durchgesetzt werden. Bei einer Scheidung entstehen regelmäßig Streitigkeiten über den nachehelichen Unterhalt, sowie den Vorsorgeausgleich (Ausgleich der erworbenen Rentenanwartschaften). Auch die Aufteilung gemeinsamer Vermögenwerte, Immobilien und Immobilienfinanzierungen bereitet dann Probleme. Lassen Sie sich einvernehmlich scheiden, findet Ihre Anwältin in Landquart für Sie eine kostengünstige und schnelle Lösung.

Eine für beide Partner wirtschaftlich sinnvolle Scheidungsvereinbarung ist in der konfliktbelasteten Trennungsphase oft nur schwierig konstruktiv zu verhandeln. Sollte es einmal nicht mehr einvernehmlich gehen, setzt Ihre Anwältin Ihre Ansprüche auf dem Klageweg durch.


Vertragsrecht

Ihre Anwältin bietet bei der Vertragsgestaltung, Vertragsüberprüfung und bei Vertragsstreitigkeiten Unterstützung. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung kann in einem späteren Zeitpunkt kostspielige Streitigkeiten vorbeugen.


Arbeitsrecht

Im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis können beim Arbeitnehmer und Arbeitgeber viele rechtliche Fragen auftauchen, welche der sorgfältigen Abklärung bedürfen.

Insbesondere bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses kann es zu zahlreichen Schwierigkeiten und Streitigkeiten kommen. Der Arbeitgeber hat diverse rechtliche Bestimmungen bei der (fristlosen) Kündigung oder einvernehmlichen Aufhebungsvereinbarung zu beachten, um nicht deren Ungültigkeit oder Schadenersatzansprüche zu riskieren. Der Arbeitnehmer weiss häufig nicht über seine Ansprüche Bescheid und verpasst wichtige Fristen für deren Durchsetzung. Ihre Anwältin klärt Ihre Recht in einer solchen Situation sorgfältig ab und setzt Ihre Ansprüche, wenn nötig auch gerichtlich durch.

Als Arbeitnehmer sind Sie bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bei einem Streitwert bis zu CHF 30'000.00 von der Bezahlung von Gerichtskosten befreit.


Schadenersatzforderung

Wurde Ihnen fahrlässig oder absichtlich ein Schaden zugefügt? Wenden Sie sich an Ihre Anwältin. Sie unterstützt Sie bei der Durchsetzung der Schadenersatzforderung im Zivil- und Strafverfahren.


Strafrecht und Strafverteidigung

Sind Sie Beschuldigter einer Straftat oder befürchten Sie von der Polizei, der Staatsanwaltschaft und anderen Behörden eines Deliktes beschuldigt zu werden? Ihre Anwältin wahrt Ihre Rechte in jeder Phase des Strafverfahrens. Sollten Ihre finanziellen Mittel für eine anwaltliche Vertretung nicht ausreichen, versucht Ihre Anwältin für Sie, sich als amtliche Verteidigung bestellen zu lassen.

Ihre Anwältin berät Sie in allen Belangen des Strafrechts und vertritt Sie in Strafverfahren bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht.


Opfer von Straftaten

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden und benötigen anwaltliche Unterstützung? Als Opfer bzw. geschädigte Person einer Straftat haben Sie innerhalb und ausserhalb eines Strafverfahrens Rechte. So können Sie sich als geschädigte Person am Strafverfahren (als Zivil- und Strafkläger [Privatklägerschaft]) beteiligen und haben als Opfer verschiedene Schutzrechte. Sie können im Strafverfahren Zivilforderungen wie Schadenersatz und Genugtuung fordern (Adhäsionsverfahren). Sollte der Täter mittellos sein, können Sie unter Umständen Ihre Schadenersatz- oder Genugtuungsforderungen gegenüber dem Staat im Opferhilfeverfahren geltend machen.

Ihre Anwältin vertritt Sie in dieser schwierigen Zeit und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht. Sollten Ihre finanziellen Mittel für eine anwaltliche Vertretung nicht ausreichen, wird sich Ihre Anwältin darum bemühen, sich als unentgeltliche Rechtsbeiständin bestellen zu lassen.


Betreibung und Konkurs

Manchmal reicht es in Streitfällen nicht aus, im Besitze eines Vertrages oder eines Urteils zur Durchsetzung einer Forderung zu sein. Wir helfen Ihnen, Ihre Forderung mit Hilfe des Staates in einem Betreibungs- oder Konkursverfahren durchzusetzen. Dazu kann es erforderlich sein, dass Vermögenswerte durch einen Arrest gesichert werden müssen, bevor der Schuldner diese beiseiteschaffen kann.

Umgekehrt kann es sein, dass Sie zu Unrecht betrieben werden. Ihre Anwältin wahrt diesfalls Ihre Interessen im Betreibungs- und Konkursverfahren.

Kanzlei Steinbacher
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